(Partner), Zulassung zur Anwaltschaft 2008.
Heiko Koch ist spezialisiert auf die Bereiche Arbeitsrecht, hier insbesondere das Recht der Seearbeitsverhältnisse, Seehandelsrecht sowie Versicherungsrecht, dort insbesondere das Vergütungsrecht der Heilberufe und Krankenhausrecht. Heiko Koch berät ständig eine Reihe internationaler Reedereien und Unternehmen der Crewing Branche in allen Bereichen des Individual-und Kollektivarbeitsrechts. Zu seinem Mandantenkreis zählen ferner namhafte private Krankenversicherungen. Heiko Koch verfügt über Erfahrung in der Prozessführung im See- und Multimodaltransportrecht und wirkte bisher in mehreren Unternehmen entscheidend an der Synchronisierung des internationalen Crewmanagements mit den Anforderungen der Maritime Labour Convention 2006 (MLC 2006) der ILO mit.
Heiko Koch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg sowie der Universidad de Deusto (Spanien) mit dem Schwerpunkt Internationales Privatrecht. Nach einem Praktikum in einer renommierten, auf den internationalen Getreidehandel spezialisierten Londoner Kanzlei, folgte im Referendariat ein weiterer Aufenthalt in London, den Heiko Koch im Shipping Department einer internationalen Großkanzlei absolvierte und an den sich Veröffentlichungen anschlossen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg im Jahre 2008 ist er für CMP tätig und hat erfolgreich am Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht teilgenommen. Heiko Koch besucht regelmäßig verschiedene seehandels- und seearbeitsrechtliche Fachtagungen. In seinem weiteren Schwerpunkt Versicherungsrecht führt er seit vielen Jahren bundesweit Gerichtsprozesse bis hin zum BGH und verfügt so über wertvolle Praxiserfahrungen.
Heiko Koch ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg sowie der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht. Er spricht Englisch und Deutsch.
Seit 2017 ist er Partner der Sozietät und Gesellschafter der Partnerschaftsgesellschaft mbB.