Dr. Hilmar Riepe

Dr. Hilmar Riepe

hilmar.riepe@cyrusross.de

Sekretariat: Nicole Ditzel
Telefon: +49 40 30 06 63 61

(Partner), Zulassung zur Anwaltschaft 1996.

Dr. Hilmar Riepe ist im Prozessrecht zuhause und vertritt und berät ständig eine Reihe von Unternehmen der Automobil- und Aufzugs-/Fahrtreppenindustrie, dem Industrieanlagen- und Stahlbau, dem Waagenbau und –handel sowie des Spezialtiefbaus und berät Immobilienverwaltungen in Miet- und WEG-Recht und Bauträger. Er ist zudem tätig auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.

Er ist Ansprechpartner für Inkasso und Forderungsmanagement bundesweit und gewährleistet zusammen mit dem geschulten Fachpersonal des Büros eine effektive und seriöse Art der Beitreibung Ihrer Forderung. Mit der Einschaltung von Dr. Hilmar Riepe kommt Ihr Forderungseinzug aus einer Hand, begonnen mit der Mahnung, Durchsetzung des Anspruchs bei Gericht und anschließender Vollstreckung. Sie haben nur einen Ansprechpartner und müssen den Sachverhalt nicht mehrfach erklären. Dies bedeutet eine Zeitersparnis und eine sofortige, fundierte Überprüfung der rechtlichen Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung. Sie laufen keinen Forderungen mehr hinterher, die offenkundig unbegründet sind, sondern haben zügig eine realistische Einschätzung. Dr. Hilmar Riepe zeigt Ihnen individuell auf, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall die voraussichtlich effektivste sein wird und gibt Ihnen bei bestrittenen Forderungen eine offene und ehrliche Einschätzung des Prozessrisikos. Nicht immer macht der Versuch Forderungen beizutreiben Sinn, insbesondere nicht, wenn im Ergebnis hierdurch nur weitere Kosten verursacht werden, die nicht beigetrieben werden können. Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass sich viele Forderungen mit Geduld doch noch realisieren lassen. Anwaltsgebühren sind dabei vom Schuldner zu erstatten, sobald er in Verzug kommt, was regelmäßig spätestens nach der ersten Mahnung der Fall ist.

Dr. Hilmar Riepe verfügt über umfangreiche Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Abmahnwesens, insbesondere bezüglich der Verteidigung vermeintlicher Verstöße gegen die Pkw-EnVKV, wegen Verstößen auf dem Gebiet des Mess- und Eichrechts und gegen die Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen sowie wegen Mißachtung der Vorgaben des ElektroG und des JuSchG.

Er verfügt auch über eine reiche Erfahrung in der Durchführung betrieblicher Rechtsschulungen und verfügt über eine ausgeprägte didaktische Fähigkeit. Wertvolle Praxiserfahrung im Vereinsrecht runden des Spektrum ab.

Dr. Hilmar Riepe hat Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg studiert, mit dem Schwerpunkt Internationales Privatrecht und hat zum Verfassungsrecht promoviert. Veröffentlichungen von Dr. Hilmar Riepe sind u.a. „Soziale Grundrechte in den Verfassungen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürigen, Ein Betrag zur Verfassungsentstehung in den neuen Bundesländern“, in der Reihe Hamburger Studien zum Kulturverfassungs- und verwaltungsrecht, Hrsg. Ulrich Karpen und „Rechtliche Aspekte in der Wundbehandlung, Medizinische Notwendigkeit und juristische Ansprüche bei der Wundversorgung, speziell des Débridements“, veröffentlicht in Wundmanagement 5/2008.

Dr. Hilmar Riepe ist seit 1996 Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Seit 2001 ist er Partner der Sozietät und Gesellschafter der Partnerschaftsgesellschaft. Er ist seit Jahren Dozent am Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Hamburg (BWV) e.V. im Rahmen des Studiums zum/zur Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Er spricht Deutsch und Englisch.

top